die Gattung: 1. Klassifikationsbegriff für literarische Texte. Die noch heute gültige, wenn auch nicht unumstrittene Einteilung in drei Gattungen - Lyrik, Epik (Versepos, Roman, Novelle, Erzählung usw.) und Dramatik (Drama, Schauspiel, Komödie usw.) - kam im 18. Jh. auf und wurde im 19. Jh. verbindlich. Goethes bekanntes Wort von den »Naturformen der Poesie« (1819) ist zugleich mit der Einsicht verbunden, »dass diese drei Dichtweisen ... zusammen oder abgesondert wirken [können]. In dem kleinsten Gedicht findet man sie oft beisammen ... «
2. Klassifikationsbegriff für die Unterklassen der drei Hauptgattungen (Lyrik, Epik, Dramatik). Gattungen in diesem Sinn, von Goethe als »Dichtarten« bezeichnet, lassen sich durch formale und/oder inhaltliche Kriterien unterscheiden. So wird z. B. innerhalb der Hauptgattung Lyrik das Sonett durch formale Kriterien, das mittelalterliche Tagelied durch inhaltliche Kriterien definiert.
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